Mittwoch, der 19. August 2015

„Flüchtling ist kein Beruf“- Viertes Fachgespräch der Unternehmerfrauen mit ZDH-Vertretern

Berlin. Bereits zum vierten Mal fand am 20. Juli in Berlin ein Austausch zwischen Unternehmerfrauen des Handwerks und Vertretern des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zu aktuellen politischen Themen statt.

Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des ZDH und Fördermitglied des Bundesverbandes UFH, berichtete den knapp 30 UFH-Vertreterinnen von einer bundesweit stabilen Konjunktur im Handwerk, die nur durch den Fachkräftemangel gehemmt würde. Diesem Problem mit Flüchtlingen begegnen zu können, hielt er jedoch für zu idealistisch. Trotzdem: „Wer eine gute Bleibe-Prognose hat und will, der ist im Handwerk willkommen.“, so Schulte. Aber es gebe zahlreiche Probleme, wie die Kompetenz-Feststellung und Vergleichbarkeit von schulischer bzw. beruflicher Vorbildung, vor allem jedoch die mangelnde Rechtssicherheit für die Betriebe, was Bleiberecht, Wartefristen und Betreuung anbelange. Hier fordert der ZDH vom Staat mehr Unterstützung und Koordination. So müssten Sprachkurse und bereits existierende Förderprogramme grundsätzlich allen ausbildungswilligen Flüchtlingen offenstehen.

Heiß diskutiert wurden die seit 1.1.2015 geltenden Dokumentationspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). „Die Vorschriften gehen teilweise komplett an betrieblichen Realitäten vorbei“, stellte UFH-Bundesvorsitzende Heidi Kluth fest. „Wir sind auch empört, dass gerade wir als Familienbetriebe unter den Generalverdacht der Menschenausbeutung gestellt werden.“ Die Vorgehensweise mancher Zollkontrolleure sei mehr als fraglich. ZDH-Geschäftsführer Schulte bestätigte, dass gerade zum Jahresbeginn von unangemessenem Auftreten des Zolls – besonders im Bereich des Lebensmittelhandwerks – berichtet wurde. Darüber habe der ZDH Gespräche mit der  „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ geführt. Inzwischen scheine die Kontrollpraxis aber angepasst worden zu sein. Sollte es gleichwohl Anlass zu Beschwerden geben, sei der ZDH für Hinweise dankbar.

Über die Finanzierung des Handwerks berichtete Dr. Peter Weiss, Leiter der Abteilung Gewerbeförderung. Er erläuterte die Struktur der Gewerbeförderung und gab einen Überblick über Ziele, Inhalte und Finanzausstattung der Förderprogramme. Die Förderung von handwerklichen Bildungsstätten sowie der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU’s) haben eine ebenso zentrale Bedeutung für den Erhalt und die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks, wie die zahlreichen Beratungsleistungen für Betriebsinhaber. Allerdings würde die Finanzierung der Bildungsstätten nicht einfacher, denn die Schuldenbremsen von Bund und Ländern engten die Handlungsspielräume ein.

Den Abschluss des Fachgespräches zwischen ZDH und UFH bildete der Vortrag von Birgit Schweer, ZDH-Referatsleiterin Arbeitsrecht und Tarifpolitik. Sie griff nochmals das Thema MiLoG auf. In Bezug auf die Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung kritisierte sie, dass die in der geltenden Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung festgesetzte   Verdienstschwelle  der betrieblichen Realität im Handwerk nicht gerecht werde und forderte eine ausschließlich anlassbezogene Dokumentationspflicht bei Mindestlohnverstößen. Auch die Auftraggeberhaftung müsse dringend verschuldensabhängig ausgestaltet werden, denn die derzeitigen Vorschriften führten zu einer Flut von Freistellungerklärungen und insgesamt zu einer Kultur des Misstrauens in der gesamten Wirtschaft.

Pressemitteilung des Bundesverbandes der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH)

Fragen zu Inhalt und zum Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. (UFH) beantwortet Ihnen die Bundesvorsitzende Heidi Kluth, Tel. 04186/7326 oder h.kluth@ENTFERNENkluth-sohn.de.